Kartierung der Gewässerrandstreifen
Im Landkreis Landshut beginnen Vor-Ort-Begutachtungen

Mitarbeiterinnen des WWA Landshut bei der Vor-Ort Begutachtung eines Gewässers an einer HopfenanlageZoombild vorhanden

© Wasserwirtschaftsamt Landshut

Mit der Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer eingehalten werden. Das soll die Erosion vermindern und die Biodiversität fördern. Auf diesen Gewässerrandstreifen mit einer Mindestbreite von 5 Metern darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen.

Landkreis für Landkreis werden nun die Gewässer vor Ort einzeln begutachtet und anhand bayernweit einheitlicher Kriterien eingestuft. Dazu sind in den nächsten Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter (WWÄ) auf den Feldern unterwegs.

Landkreis Kelheim

Die ersten Vor-Ort-Erkundungen des WWA Landshut sind im Landkreis Kelheim abgeschlossen. Das Kartenmaterial wird ab Oktober 2021 für die Öffentlichkeit einsehbar sein.

Landkreis und Stadt Landshut

Im Oktober beginnen die Begehungen des Landkreises Landshut, 2022 folgt das Stadtgebiet Landshut. Diese Erkundungen dauern ca. ein Jahr.

Landkreis Dingolfing-Landau

Im Anschluss werden die Gewässer des Landkreises Dingolfing-Landau beurteilt.

Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen und genauen Vorgehensweise zur Kartierung finden Sie unter:

www.wwa-la.bayern.de Externer Link

Die Gewässerrandstreifenkulisse für den Landkreis Kelheim ist ab Oktober 2021 abrufbar unter:

www.umweltatlas.bayern.de Externer Link

Ansprechpartner

Rainer Petzi
AELF Abensberg-Landshut
Am Lurzenhof 3
84036 Landshut
Telefon: 0871 603-2103
Mobil: 0162 2634558
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E-Mail: poststelle@aelf-al.bayern.de