Kartierung der Gewässerrandstreifen
Im Landkreis Landshut beginnen Vor-Ort-Begutachtungen
© Wasserwirtschaftsamt Landshut
Mit der Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer eingehalten werden. Das soll die Erosion vermindern und die Biodiversität fördern. Auf diesen Gewässerrandstreifen mit einer Mindestbreite von 5 Metern darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen.
Landkreis für Landkreis werden nun die Gewässer vor Ort einzeln begutachtet und anhand bayernweit einheitlicher Kriterien eingestuft. Dazu sind in den nächsten Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter (WWÄ) auf den Feldern unterwegs.
Die ersten Vor-Ort-Erkundungen des WWA Landshut sind im Landkreis Kelheim abgeschlossen. Das Kartenmaterial wird ab Oktober 2021 für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Im Oktober beginnen die Begehungen des Landkreises Landshut, 2022 folgt das Stadtgebiet Landshut. Diese Erkundungen dauern ca. ein Jahr.
Im Anschluss werden die Gewässer des Landkreises Dingolfing-Landau beurteilt.
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