Pensionspferdehaltung
Steigende Kosten beim Pensionspreis berücksichtigen
Ein spannendes Thema diskutierte Referentin Verena Frank, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Abensberg-Landshut, mit knapp 150 Betriebsleiterinnen und -leitern bei einer Online-Veranstaltung im Oktober 2022.
Die Referentin stellte zunächst die neue Struktur der Landwirtschaftsverwaltung im Pferdebereich vor: Anstelle der Fachzentren Pferdehaltung gibt es nun in jedem Regierungsbezirk ein Sachgebiet L2.3 T für überregionale Aufgaben der Nutztierhaltung. Dort ist jeweils mindestens eine Person für die Pferdehaltung zuständig. Bei Fragen rund um das landwirtschaftliche Bauen, die Wirtschaftlichkeit von Reitanlagen oder die Haltung von Pferden können Sie sich an die Ansprechpartner wenden.
Um als Reitanlagenbetreiber entsprechend auf die Preissteigerungen reagieren zu können, ist es Voraussetzung, diese Steigerungen zu kennen oder zumindest abschätzen zu können. Einen Überblick bildet die Gliederung in
- betriebliche variable Kosten (z.B. Einstreu, Kraftfutter)
- betriebliche feste Kosten (z.B. Zinsen, Lohnkosten)
- private Lebenshaltungskosten (z.B. Heizung, Sprit)
Vor dem Einstieg in die tatsächlichen Preisveränderungen gab Frank noch einen wichtigen Input zur Betriebswirtschaft. Jeder Betriebsleiter sollte folgende drei Rentabilitätsschwellen kennen und für seinen Betrieb berechnen können:
- Die Produktionsschwelle sagt aus, zu welchem Pensionspreis die variablen Kosten gedeckt sind.
- Die Gewinnschwelle gibt an, bei welchem Pensionspreis sowohl die variablen als auch die festen Kosten gedeckt sind.
- Die Unternehmer-Gewinnschwelle zeigt den Pensionspreis, bei dem neben betrieblichen variablen und festen Kosten auch die Faktorkosten (u.a. Lohnansatz für die eigene Arbeitszeit) abgedeckt ist. Der Pensionspreis der Unternehmergewinnschwelle stellt das Ziel dar.
Wie sich jeder Pferdehalter einen Überblick über seine Kosten machen kann, veranschaulichte Frank mit dem online verfügbaren kostenlosen Deckungsbeitragsrechner der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Das Wissen über die Kostensteigerungen allein bringt noch nichts. Pensionspferdehalter haben im Vergleich zu vielen anderen landwirtschaftlichen Betriebszweigen die Möglichkeit, Preise selbst festzulegen. Pensionspreissteigerungen können daher bei Einhaltung entsprechender Fristen vom Stallbetreiber durchgeführt werden.
Eine Umfrage innerhalb der Teilnehmergruppe zeigte:
- Ein großer Teil (40 %) hat 2022 noch keine Pensionspreiserhöhung durchgeführt.
- 35 % haben eine Preiserhöhung von 1 bis 30 Euro (brutto) durchgeführt.
- 20 % erhöhten von 31 bis 70 Euro.
- 5 % erhöhten um mehr als 71 Euro.
Vielen Betriebsleiter fällt die Entscheidung schwer, die Preise zu erhöhen. Die damit häufig verbundenen Gespräche sind unangenehm, deswegen überrascht das Ergebnis nicht.
In diesem Zusammenhang wurden auch eine Staffelmiete (vertraglich jährlich festgelegte Pensionspreiserhöhungen) sowie die Pensionspreisbindung an den Verbraucherpreisindex diskutiert, um Preiserhöhungen für die Pferdebesitzer und Betriebsleiter planbar zu machen. Bei den aktuellen Preissteigerungen kommen die Betriebsleiter um eine Pensionspreiserhöhung nicht herum. Mittelfristig kann die Reitanlage nur auf gesunden Füßen weitergeführt werden, wenn ein entsprechender Gewinn und eine entsprechende Eigenkapitalbildung erzielt werden. Sonst können keine betrieblichen und privaten Rücklagen gebildet werden. Für mehr Verständnis auf Seite der Pferdebesitzer sollen die Pensionspreiserhöhungen beispielsweise auf einer Stallbesprechung transparent kommuniziert werden.
Neben reinen Pensionspreissteigerungen könnten Betriebsleiter überlegen, Einnahmen zu generieren. Diskutiert wurde, für Extraleistungen (z. B. Eindecken, Fliegenmaske anziehen, Medikamentengabe) extra Gebühren zu verlangen. Außerdem könnten Förderungen durch das Kulturlandschaftsprogramm oder Vertragsnaturschutzprogramm überlegt werden (Ansprechpartner: örtliche Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Auf der anderen Seite sollten sich Betriebsleiter Gedanken machen, wie sie die Kosten auf ihrem Betrieb senken können. Da mehr als die Hälfte der variablen Kosten auf das Grundfutter und die Einstreu fallen, sind hier die größten Einsparpotentiale. Überlegungen wären z.B. durch Heuraufen Grundfutterverluste zu reduzieren oder einen Teil der Heumenge durch Stroh zu ersetzen. Kostensenkungen bei der Einstreu wären durch Liefergemeinschaften zu erzielen oder durch Umstellen auf eine andere Einstreu. Aber auch beim Kraftfutter kann hinsichtlich der Art (z.B. Hafer statt Müsli) und der Menge optimiert werden. Jeder Betrieb hat Möglichkeiten der Optimierungen - es ist an der Zeit, diese auszuschöpfen.