Forstliche Gutachten 2024
Verjüngungsinventur und Revierweise Aussagen

Stichprobenaufnahme im Rahmen des Forstlichen GutachtensZoombild vorhanden

Revierleiterin bei der Verbissaufnahme im Rahmen der Forstlichen Gutachten (© Florian Stahl, LWF)

Mitte Februar 2024 wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut (AELF AL) mit den Außenaufnahmen für die neuen "Forstlichen Gutachten" beginnen. Es dient als wichtige Grundlage für die Rehwildabschussplanung der Jahre 2025 bis 2027.

Im Vergleich zum Gutachten 2021 hat sich am Aufnahmeverfahren im Wesentlichen nichts geändert. Die Auswahl der Aufnahmeflächen erfolgt nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Pro Hegegemeinschaft werden mindestens 30 Verjüngungsflächen aufgenommen. Ihren Abschluss finden die Aufnahmen spätestens Anfang Mai 2024. Anschließend werden die Daten an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ausgewertet und den Beteiligten bis Anfang Juli zugesandt. Innerhalb von vier Wochen können schriftliche Stellungnahmen zu den Hegegemeinschaftsergebnissen gemacht werden. Im November werden den Jagdvorstehern und Jagdpächtern bzw. Jagdrevierinhabern dann die "Forstlichen Gutachten 2024" von der Unteren Jagdbehörde zugestellt.

Einladung zu Auftaktveranstaltungen

Freitag, 23. Februar 2024 • 15:00 Uhr
Auftaktveranstaltung - Stadt und Landkreis LandshutVor Beginn der Außenaufnahmen findet für alle Interessierten aus der Stadt und dem Landkreis Landshut eine Informationsveranstaltung benachbart zum Landgasthof Linden, südlich von Arth, statt. Anschließend wird im Wald das Aufnahmeverfahren vorgestellt.
VeranstaltungsortTreffpunkt: Benachbart zum Landgasthof Linden, südlich von Arth
Donnerstag, 8. Februar 2024 • 15:00 Uhr
Auftaktveranstaltung - Landkreis KelheimVor Beginn der Außenaufnahmen findet für alle Interessierten aus dem Landkreis Kelheim im Dürnbucher Forst die Vorstellung des Aufnahmeverfahrens statt.
VeranstaltungsortTreffpunkt: Mariahilfkapelle im Dürnbucher Forst an der Verbindungsstrasse zwischen Elsendorf und Münchsmünster

Beteiligung bei Vegetationsaufnahmen gewünscht

Wir bieten Ihnen an, sich vor Ort bei den laufenden Aufnahmen ein Bild zu machen, indem Sie den Förster oder die Försterin bei der Inventur begleiten. Jagdgenossen und Jäger aus Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung beim Forstlichen Gutachten 2021 als "zu hoch" oder "deutlich zu hoch" bewertet wurde, sind hier besonders angesprochen.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme bei den Erhebungen haben, melden Sie sich bitte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut mit anliegendem Formular an. Unsere Försterinnen und Förster werden sich bemühen, Sie so bald wie möglich über den geplanten Aufnahmezeitpunkt in Ihrem Revier zu informieren. Wir möchten jedoch vorab darauf hinweisen, dass aufgrund der Witterung und anderer Unwägbarkeiten eine Festlegung, wann im einzelnen Jagdrevier aufgenommen wird, in der Regel nur kurzfristig möglich sein wird.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Teilnahmeformular bis Montag, den 12. Februar 2024, per E-Mail an uns zurück.

Ergänzende Revierweise Aussagen

Unabhängig von der oben beschriebenen Inventur werden heuer auch wieder "ergänzende Revierweise Aussagen" zur Verjüngungssituation in den einzelnen Jagdrevieren durch unsere Förster erstellt. Diese Feststellungen treffen wir ohne Aufforderung für alle Jagdreviere in Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung beim Gutachten 2021 als "zu hoch" bewertet wurde, also für die Reviere der Hegegemeinschaften 196 (Mainburg), 207, 209, 210, 211, 212, 213 und 214.

Revierweise Aussagen für "grüne" Hegegemeinschaften – nur auf Antrag

Darüber hinaus erstellen wir auf Antrag revierweise Aussagen für Jagdreviere aus den Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung vor drei Jahren als "tragbar" oder "günstig" bewertet wurde. Hierzu muss mindestens ein Jagdgenosse oder Jagdpächter bzw. Eigenjagdbesitzer die revierweise Aussage anfordern.

Bitte senden Sie hierfür das anliegende Formular bis Donnerstag, den 29. Februar 2024, am besten per E-Mail an uns zurück.

Waldbegang zur Erstellung der Revierweisen Aussagen – ebenfalls nur auf Antrag

Sofern für ein Jagdrevier eine Revierweise Aussage erstellt wird, bieten wir den Beteiligten an, vor deren endgültigen Erstellung einen Waldbegang durchzuführen. Der Waldbegang findet spätestens im Februar 2025 statt. Den genauen Termin sprechen wir mit Ihnen und den anderen Beteiligten rechtzeitig ab. Wir bitten um Verständnis, dass bei der großen Anzahl der Revierweisen Aussagen in unserem Amtsbereich die einzelnen Terminwünsche aller Beteiligten nicht immer berücksichtigt werden können. Im Falle eines Waldbegangs wird die Revierweise Aussage erst danach fertiggestellt und Ihnen anschließend zugesandt.

Falls Sie einen Waldbegang wünschen, ist dieser mit dem folgenden Formular bis zum 30. September 2024 zu beantragen - am besten per E-Mail an uns.

Wir freuen uns auf rege Beteiligung und auf eine gute Zusammenarbeit von Waldbesitzenden, Jägerinnen und Jägern und unserem Amt.

Zuordnung der Jagdgebiete zu den Hegegemeinschaften im Landkreis Landshut

HG-Nr.HG NameGebietszuordnung
197VIB 1Bergham, Diemannskirchen, Lichtenhaag, Seyboldsdorf
198VIB 2Dietelskirchen, Jesendorf, Kröning, Reichelkofen, Rutting
199VIB 3Aham, Gerzen, Loizenkirchen, Neuhausen
200VIB 4Binabiburg, Frauensattling, Schalkham
201VIB 5Aich, Bodenkirchen, Bonbruck, Gaindorf, Haarbach, Vilsbiburg, Wolferding
202VIB 6Biedenbach, Eberspoint, Oberensbach, Pauluszell, Ruprechtsberg, Wurmsham
203VIB 7Altfraunhofen, Holzhausen, Salksdorf
204VIB 8Babing, Baierbach, Gurnhub, Kleinvelden, Neufraunhofen, Vilslern
205LA 10Grießenbach, Mettenbach, Moosthann, Oberköllnbach, Postau, Unholzing, Veitsbuch, Weng
206LA 11Altenkofen, Altheim, Daxau, Ergolding, Essenbach, Ginglkofen, Hader, Holzen, Martinshaun, Mirskofen, Niederaichbach (Stausee II), Oberglaim, Oberunsbach, Oberwattenbach, Ohu, Osterhaun, Petersglaim, Unterunsbach, Wachelkofen, Weihenstephan
207LA 13Arth, Bocksberg, Furth, Klosterholz (Uni), Martinszell, Neuhausen, Obermünchen, Obersüßbach, Schatzhofen, Walchzell, Weihmichl
208LA 14Ast, Berghofen, Buch a. E., Eching, Feichtforst, Garnzell, Gundihausen, Haunwang, Kronwinkl, Münchsdorf, Stabmaierholz, Tristl a. D., Vatersdorf, Viecht, Vilsheim, Windten, Zweikirchen
209LA 17Ammerholz, Bayerbach, Ergoldsbach, Feistenaich, Gallusbuch, Gerabach, Greilsberg, Langenhettenbach, Neufahrn, Paindlkofen, Peuerbach, Prinkofen, Salzburg, Schöfbach, Winklsaß
210ROL 20Hebramsdorf, Hofendorf, Inkofen, Niederroning, Oberroning, Piegendorf, Sachsendorf, Winisaureuth
211ROL 21Aschet, Badholz, Herrnholz, Högldorf, Münster, Niedereulenbach, Oberhatzkofen, Oberlauterbach, Oberotterbach, Pattendorf, Pfeffendorf, Reinischgrub, Unterlauterbach
212ROL 22Altenburg, Buch, Andermannsdorf, Drachstall, Gambach, Gatzkofen, Hohenthann, Kirchberg, Kläham, Oberergoldsbach, Türkenfeld, Westen
213ROL 23Eckhof, Egg, Gschwandholz, Holzhausen, Niederhornbach, Pfaffendorf, Pfeffenhausen, Rainertshausen, Schmatzhausen, Stollnried
214LA 12Altdorf, Attenhausen, Bruckbergerau, Bruckberg, Eugenbach, Gündlkofen, Klosterholz (SW), Pfettrach, Tondorf, Widdersdorf
215LA 15Altenbach, Götzdorf, Hohenegglkofen, Jenkofen, Kumhauser Forst, Niederkam, Obergangkofen, Tiefenbach
216LA16Adlkofen, Beutelhauser Forst, Hüttenkofen, Niederaichbach, Oberaichbach, Oberskirchen, Wolfsbach, Wörth

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