Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Praktische Fähigkeiten turnusgemäß prüfen lassen

Laut § 6 Abs. 5 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind sachkundige Personen verpflichtet, ihre praktischen Fähigkeiten bei der Ferkelkastration von einem Tierarzt oder einer Tierärztin prüfen zu lassen. Wer einen Sachkundenachweis erstmalig ausgestellt bekommen hat, muss dies innerhalb von drei Jahren und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre tun.
Die Schulungen wurden in unserem Dienstgebiet Ende 2020 durchgeführt, die ersten Überprüfungen stehen daher 2023 an. Sie fallen in eine arbeitsreiche Zeit (Bodenbearbeitung, Herbstbestellung, Maisernte). Planen Sie deshalb die Überprüfung für 2023 ein!
Auswirkungen auf Förderung für Isofluran-Narkosegeräte nach Aufgabe der Ferkelerzeugung vor Ende der Zweckbindung

Die BLE muss die Förderung dann anteilig zurückfordern und teilt Ihnen mit, wann und wie Sie anschließend über das Gerät verfügen können.
Die Telefon-Hotline auf Ihrem Bescheid und im Internet ist inzwischen abgeschaltet. Wenden Sie sich wegen Rückfragen ggf. an Frau Maier. Sie ist von Montag bis Donnerstag unter 0228 6845-3279 erreichbar.
Kompetenzzentrum für die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration
LMU München - Klinik für Schweine
Sonnenstraße 16, 84764 Oberschleißheim
Sprechstunde: Dienstag 12 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: +49 89 2180 789-64
E-Mail: Isokomp@lmu.de