Serviceportal iBALIS
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für "integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem". Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen.
Antragstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab Mitte Januar wieder möglich
Ab dem 11.01.2023 können Förderanträge für KULAP, Öko-Landbau, "Moorbauernprogramm" und VNP gestellt werden. Im Angebot finden Sie neben bekannten Maßnahmen auch viele interessante neue Maßnahmen wie z.B. Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt oder Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft. Die Antragsstellung ist bis einschließlich 23.02.23 online möglich.
Weitere Informationen zum Programm und Antragsverfahren - Staatsministerium
Mitteilungsfunktion im IBALIS
Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag sollen vorrangig über die Mitteilungsfunktion erfolgen. Sie wird im Mehrfachantrag unter dem Register "Mitteilungen" oder im Register "Information" aufgerufen. Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.
Neu ist eine eine Hochlademöglichkeit von Dokumenten (Uploadmöglichkeit). Zugelassene Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG. Diese Funktion ermöglicht eine schnelle und gesicherte elektronische Übermittlung von Dokumenten.
Nähere Informationen zur Mitteilungsfunktion können Sie der Hilfe in iBALIS entnehmen!
Keine Zahlungsansprüche mehr ab 2023
Mit Einführung der neuen GAP Förderperiode ab 2023 entfallen die Zahlungsansprüche.
In der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) wurden deshalb die Funktionen für die Übertragung von Zahlungsansprüchen deaktiviert. Das ZA-Konto ist aber weiterhin einsehbar.
Hilfestellung zum Herunterladen der iBALIS-Fernunterstützung
Die folgende Kurzanleitung zeigt, wie Sie die iBALIS-Fernunterstützung in verschiedenen Web-Browsern herunterladen können.
Weitere Informationen zu iBALIS
Sie können eine neue PIN neuerdings direkt in iBALIS per E-Mail anfordern. Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung".
Es wird eine Transport-PIN an die E-Mail Ihres in der HIT hinterlegten E-Mail-Postfaches gesendet. Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Solange der HIT-Kommunikationskanal nicht bestätigt ist, erscheint beim Einstieg im iBALIS ein Hinweis.
Das Einrichten des Kommunikationskanals in HI-Tier erfolgt unter dem Menüpunkt Allgemeine Funktionen > Erfassung E-Mail-Adresse und PIN-Anforderung "JA". Achtung: E-Mail kann abweichen! Die HIT bietet zudem einfache Videos zur Freischaltung des Kommunikationskanals als Hilfestellung an!
Die zweite Möglichkeit ist die direkte Beantragung einer neuen PIN unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Zu Ihrer Unterstützung stehen im iBALIS Online-Hilfen zur Verfügung. Diese Hilfen können Sie allgemein über den Menüpunkt "Hilfen" oder gezielt für die jeweilige Seite, auf der Sie sich gerade befinden, über das rechts oben angebotene Symbol "?" aufrufen.
Die stets aktuellen und teilweise durch Hilfevideos ergänzten Online-Hilfen unterstützen Sie bei allen Fragen zur Nutzung von iBALIS, wie z. B. zu den deutlich verbesserten und erweiterten Messfunktionen in der Feldstückskarte.
Während bestimmter Fristen können Sie online folgende Meldungen/Anzeigen vornehmen:
- Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
- Umpflügen von Grünlandflächen
- die Anzeige und Erfassung der vorzeitigen Ernte von großkörnigen Leguminosen (ab Anfang Juli)
- Mutterkühe (bis 31.08.2022)
- Mahdmeldungen bei den VNP-Maßnahmen F22 bis F25 (extensive Mähnutzung); Meldeendtermin 14. März des Folgejahres
- Teichmeldungen (Abfischmeldungen) bei der AUM-Maßnahme B58; Meldeendtermin 30. April des Folgejahres
- Flächen mit Winterbegrünung (AUM-Maßnahmen B35, B36); Meldeendtermin i. d. R. 1. Oktober
- Flächen mit Stoppelbrache im Rahmen der AUM-Maßnahmen W05 bzw. H15; Meldeendtermin 14. September
- Beantragte Pensionsrinder im Rahmen der AUM-Maßnahme B60 (Sommerweidehaltung); Meldeendtermin 30. Dezember
- Tatsächlicher Viehbestand, insbesondere in Verbindung mit der AUM-Maßnahme B25 "Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung (Eigenmechanisierung)"
- KULAP Nährstoff-Saldo (KNS) - - Maßnahmen B19 – B23; Meldeendtermin i. d. R. 2. November
- B25-Meldungen (Ausbringmenge flüssiger Wirtschaftsdünger); Meldeendtermin Mitte März des Folgejahres
Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Hotline. Bitte beachten Sie die Meldetermine, da eine Meldung in Papierform für diese Maßnahmen nicht mehr möglich ist!
Die Meldung der Ausbringmengen für die emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Maßnahme B26 (überbetriebliche Ausbringung); erfolgt weiterhin in Papierform (Meldeendtermin 15. Januar des Folgejahres).
Neu seit 2022
Anzeige einer Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland:
Unter dem Menüpunkt "Meldungen/Anzeigen" kann die Anzeige der Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland erfolgen. Die Erfassung ist ganzjährig möglich und muss mindestens drei Tage vor der Erneuerung erfolgen. Ein Papierverfahren ist hier nicht möglich.
AUKM ( Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) Antragstellung 2022 – Stand 27.01.2022
Die Antragstellung ist bis zum 23.02.2022 ausschließlich online möglich.
Es gibt unterschiedliche Antragsstellungen:
- AUM: Neuverpflichtung für 1 Jahre
- Vertragsnaturschutz: alle Maßnahmen wieder für 5 Jahre. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde.
- Keine Beantragung der Maßnahmen B21-B23 "Extensive Grünlandnutzung", B35 "Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten", B37 "Mulchsaatverfahren in Reihenkulturen" sowie B48/B61 "Blühflächen 5-jähig"
In unserem Dienstgebiet erscheinen folgende Maßnahmen besonders interessant:
- Zum Ausprobieren für 1 Jahr die Maßnahmen B47 "Einjährige Blühflächen", B62 "Herbizidverzicht auf Einzelflächen" und B63 "Trichogramma im Mais".
- B25/B26: "Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung"
- B43-B46: Fruchtfolge, wenn alle Auflagen (s. Merkblatt im Förderwegweiser) eingehalten werden können
- B39: "Verzicht auf Intensivfrüchte auf Einzelflächen"; max. 5 ha; Auflagen (Auflagen s. Merkblatt); die erforderliche Winterbegrünung kann bei Zwischenfrüchten nicht für B35-B38 oder ÖVF genutzt werden!
Diese Planung steht unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung.
Ihr Sachbearbeiter wird Sie gerne telefonisch unterstützen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter, wenn sie den Antrag von daheim stellen können.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen Dienstleister. (s. Artikel: Unterstützung durch Dienstleister)
Prüfen Sie hier bei ausgelaufenen Verträgen wie viele GL-Zähljahre bereits vorliegen. Im 6. Jahr werden diese Flächen zu DG.
Um dies zu verhindern, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Beantragung als ÖVF
- Bearbeitung und Anbau einer Kultur ohne GL-Status
- Bearbeitung und Anbau einer Kultur mit GL-Status und Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen innerhalb eines Monats nach dem Umpflügen (Meldung online in iBALIS)
Anzeige der Layer Skizzen, „Rote und gelbe Gebiete nach AVDüV“ oder „Hangneigungsklasse“ - Stand: 27.01.2022
Ein großer Teil unseres Landkreises liegt in den sogenannten „Roten bzw. gelben Gebieten“. Sie können sich die Layer selbst im iBALIS anzeigen lassen. Öffnen Sie die Feldstückskarte.
Unter dem grünen Balken „Legende“ klicken Sie links oben den Stift (Ebenenauswahl öffnen) an. Hier wählen Sie das dropdown-Menue „Ebene Hinzufügen“. Gehen Sie mit dem Balken rechts weit nach unten bis zum Block „Karten“. Hier wählen Sie den Layer „Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)“ für die roten Gebiete bzw. Eutrophierte Gebiete (AVDüV)“ aus und speichern sie die Auswahl ab. Wiederholen Sie den Auswahlschritt für den Layer Hangneigungsklassen Düngeverordnung.
Dieser Layer ist wichtig für die Einstufung, ob ein Gewässerrand- oder Erosionsstreifen ab 2019 mind. 7 m (B32) oder mind. 13 m (B33) breit sein muss.
Den Layer-Skizzen finden Sie im ersten Bereich „Betrieb“. Hier können Sie uns z. B. Teilflächen für Baumaßnahmen oder für die vorübergehende nicht-landwirtschaftliche Nutzung bei Holzlagerung mitteilen. Benutzen Sie beim Erstellen von Skizzen dabei immer die Snapping-Funktion (Hufeisen mit x in der Mitte). So können Sie genau auf die Feldstücksgrenze digitalisieren.
AUM-Meldungen online erfassen – Stand 27.01.2022
AUM-Meldungen online erfassen – Stand 27.01.2022
- Mahdmeldung - Maßnahmen F22 – F25; Meldeendtermin 14. März des Folgejahres
- Meldung der Winterbegrünung - Maßnahmen B35, B36; Meldeendtermin i. d. R. 1. Oktober
- KULAP-Nährstoffsaldo - Maßnahmen B19 – B23; Meldeendtermin i. d. R. 2. November
- Meldung der Ausbringmengen für die emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - - Maßnahme B25 (Eigenmechanisierung); Meldeendtermin geändert: 14. März 2022.
Falls erforderlich, erhalten Sie Unterstützung von den Dienstleistern oder von unseren Mitarbeitern telefonisch oder an den Eingabestationen im AELF.
Bitte beachten Sie die Meldetermine, da eine Meldung in Papierform für diese Maßnahmen nicht mehr möglich ist!
Nur die Meldungen der Ausbringmengen für die emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Maßnahme B26 (überbetriebliche Ausbringung); Meldeendtermin 15. Januar (Ausschlussfrist) – bitte bis 15.12. abgeben!
Gewässerrandstreifen (GWR) nach dem Naturschutzgesetz - Stand 27.01.2022
Seit 01.08.2019 dürfen entlang von wasserwirtschaftlich wichtigen Gewässern keine Acker- und Dauerkulturen mehr angebaut werden.
Auf Ackerflächen bzw. auf DG-Flächen des Staates müssen Sie im Layer GWR (s. Artikel Anzeige der Layer) einen Streifen von 5 m bzw. 10 m eine Fläche digitalisieren, soweit dieser Streifen in Ihr Feldstück reicht. Die Digitalisierung funktioniert analog der Schlagbildung beim MFA. Das Programm schneidet automatisch am FS-Rand ab.
Es ist sinnvoll, im Vorfeld Stichmaße vom Gewässer bis zur Ackerfurche oder z. B. dem Rand eines bestehenden Gewässerrandstreifens nach AUM zu erheben.
Bei Fragen zur Digitalisierung können Sie sich an Dienstleister oder das AELF (z. B. in Verbindung mit der AUM-Antragstellung) wenden.
Der Streifen ist auf Ackerland und Dauerkulturen entlang von eindeutig erkennbaren Gewässern zu digitalisieren. Als eindeutig erkennbaren werden ganzjährig wasserführende Gräben angesehen, insbesondere, wenn diese einen eigenen Namen haben. (s. gelbes Merkblatt zum MFA, S. 1)
Ökobetriebe mit Inhaberwechsel - Stand: 27.01.2022
Betriebsleiter, die ihren Betrieb nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet und die den Betrieb übernehmen, müssen bei ihrer Ökokontrollstelle einen neuen Vertrag abschließen. Dies sollte sehr zeitnah zum Datum des Inhaberwechsels erfolgen, damit die durchgehende Kontrolle für diesen Betrieb sichergestellt werden kann. Erfolgt dies nicht, kann es zu einem Förderausschluss für AUM, Maßnahmen B10 kommen und der Betrieb unterliegt ab diesem Zeitpunkt den Vorgaben des Greenings.