Portal iBALIS
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung von Förderprogrammen.
Mehrfachantrag 2024 - Antragstellung bis 15. Mai 2024 möglich
Der Mehrfachantrag in iBALIS ist freigeschaltet. Antragsdaten können eingegeben und abgeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bereits abgeschickten Antrag aufgrund von Korrekturen zurückzuziehen und erneut abzusenden. Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser. Die Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2024 online über das Portal iBALIS möglich.
Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser.
Mehrfachantrag - Förderwegweiser Staatsministerium
Rechtzeitig zum Beginn der Antragstellung erhalten alle Landwirte und Landwirtinnen ein Anschreiben mit einem angebotenen Termin. Dieser kann persönlich bei Vorsprache am AELF sowie über die Hotline erfolgen. Bei Bedarf können Sachbearbeiter direkt Hilfe über eine Bildschirmfreigabe leisten. Häufig finden sich die Antworten zu Fragen in der Benutzerhilfe oder in den angebotenen Erklärvideos.
Der Aufruf erfolgt über das ?-Symbol rechts oben im Portal oder über
www.hilfe.ibalis.bayern.de.
Neu im Mehrfachantrag:
Alle vorzulegenden Nachweise und Unterlagen können direkt im Register „Anlagen“ hochgeladen werden.
Mitteilungen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Über die Mitteilungsfunktion können ganzjährig Miteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung kann optional ein Dokument (zugelassene Dateiformate: PDF, JPG und JPEG) hochgeladen werden. Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.
Informationen zur Mitteilungsfunktion - iBALIS-Benutzerhilfe
Einbindung von Dienstleistern bei der Antragstellung
Die Dienstleister bieten Ihnen ganzjährig ihre Unterstützung an - neben der Mehrfachantragstellung auch im Bereich von Meldungen/Anzeigen oder im Zuge der Antragstellung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).
Bayerischer Bauernverband
Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e.V.
Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst
Termine im Kalenderjahr
Diese Seite liefert eine Übersicht wichtiger Termine, die vor allem für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen bedeutsam sind. Das jeweils angegebene Datum ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Antragstellung bzw. zur Mitteilung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Termine im Kalenderjahr - Förderwegweiser Staatsministerium
Mitteilung des Betriebsinhaberwechsels (z.B. Verpachtung, Hofübergabe):
Umgehend melden über die Mitteilungsfunktion im iBALIS (ganzjährig möglich)
Online-Meldungen/Anzeigen im iBALIS (ganzjährig möglich):
- Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
- Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen
- Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland (DG) und DG in gesetzlich geschützten Biotopen (mind. 15 Tage vorher)
- Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit (bei brachliegenden Flächen)
Weitere Informationen zu iBALIS
Zu Ihrer Unterstützung steht im iBALIS eine Benutzerhilfe zur Verfügung. Diese Hilfen können Sie allgemein über den Menüpunkt "Hilfe" oder gezielt für die jeweilige Seite, auf der Sie sich gerade befinden, über das rechts oben angebotene Fragezeichen-Symbol "?" aufrufen.
www.ibalis.bayern.de - Benutzerhilfe
iBALIS ist ein geschlossenes Benutzerportal. Der Einstieg erfolgt unter www.ibalis.bayern.de. Für die Anmeldung im Portal iBALIS wird die Betriebsnummer und PIN benötigt.
www.ibalis.bayern.de
Sie können eine neue PIN neuerdings direkt in iBALIS per E-Mail anfordern. Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung".
Es wird eine Transport-PIN an die E-Mail Ihres in der HIT hinterlegten E-Mail-Postfaches gesendet. Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Solange der HIT-Kommunikationskanal nicht bestätigt ist, erscheint beim Einstieg im iBALIS ein Hinweis.
„Das Einrichten des Kommunikationskanals in HI-Tier erfolgt über den Menüpunkt „Allgemeine Funktionen“ >„Bestätigter Kommunikationskanal“. Hier müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen und unter Optionen bei "PIN-Anforderung" mit "Ja" bestätigen.
Die HIT- und die iBALIS-Benutzerhilfe bietet zudem einfache Videos zur Freischaltung des Kommunikationskanals als Hilfestellung an.
iBALIS-Benutzerhilfe – Video 'Bestätigter Kommunikationskanal'
Die zweite Möglichkeit ist die direkte Beantragung einer neuen PIN unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Durch die ganzjährig verfügbare Fernunterstützung wird den Mitarbeitern an der Hotline des AELF eine direkte Unterstützung auf Ihrem PC-Bildschirm ermöglicht. Dabei wird nur die Ansicht des Bildschirms geteilt. Es sind damit keine Schreibrechte verbunden! Nähere Informationen können Sie in der Benutzerhilfe vom iBALIS entnehmen.
www.ibalis.bayern.de - Benutzerhilfe
AUKM ( Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) Antragstellung 2023 – Stand 31.01.2023
Die Antragstellung ist bis zum 23.02.2023 ausschließlich online möglich.
In diesem Zeitraum können nur die O- und die K-Maßnahmen sowie M10 beantragt werden.
Für die Beantragung von VNP-Maßnahmen nehmen Sie bitte vor dem Absenden Ihres Antrages Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf.
In diesem Jahr werden alle Maßnahmen nur mit 5-jähriger Laufzeit angeboten.
Die Antragstellung für die I- und T-Maßnahmen erfolgt mit dem MFA bzw. zu einem späteren Zeitpunkt. Beachten Sie bei Interesse an diesen Maßnahmen bitte die Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse.
Informieren Sie sich im Vorfeld der Antragstellung über die angebotenen Maßnahmen im Förderwegweiser. Dort werden noch erforderliche Anpassungen immer zeitnah eingestellt (siehe Artikel zu AUKM ohne Datumsangabe).
Beachten Sie bei Ihren Planungen bitte, dass Sie nach derzeitigem Stand ab 2024 4 % Ihrer Ackerfläche als Stilllegung benötigen. Eine Kombination von Stilllegungen mit AUM ist nur bei der Maßnahme K99 ( Förderung kleiner Strukturen) möglich.
Ihr Sachbearbeiter wird Sie gerne telefonisch unterstützen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter, wenn Sie den Antrag von daheim stellen können.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen Dienstleister (siehe Artikel: Unterstützung durch Dienstleister).
Prüfen Sie hier bei ausgelaufenen Verträgen wie viele GL-Zähljahre bereits vorliegen. Im 6. Jahr werden diese Flächen zu DG.
Um dies zu verhindern, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Beantragung einer AUKM-Maßnahme, bei der die GL-Zähljahre pausieren
- Bearbeitung und Anbau einer Kultur ohne GL-Status
- Bearbeitung und Anbau einer Kultur mit GL-Status und Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen innerhalb eines Monats nach dem Umpflügen (Meldung online in iBALIS mit Hochladen von Fotos)
Unterstützung durch Dienstleister - Stand: 31.01.2023
Dienstleister unterstützen Sie bei der online-Erfassung von Angaben zum Mehrfachantrag in i-BALIS.
Aus Datenschutzgründen darf Ihnen das AELF keine Eingabestationen mehr anbieten. Das finale Besprechen und Absenden Ihrer Anträge ist daher am Amt nicht mehr möglich.
Sollten Sie selbst keinen Zugang zu iBALIS haben, vereinbaren Sie für die Antragstellung oder ihre Meldungen (zum Beispiel auch Kulap-Nährstoffsaldo) frühzeitig einen Termin bei einem Dienstleister.
Für diese Erfassung müssen Sie dem Dienstleister eine Vollmacht ausstellen.
Im Landkreis Landshut bieten folgende Dienstleister ihre Unterstützung an:
- Maschinenring Landshut-Rottenburg Tel.: 08781 20120-0
- Maschinenring Vilsbiburg Tel.: 08741 967821
- BBV-Geschäftsstelle Landshut: Herr Mayerhofer, Tel.: 0871 601-515; Frau Huber, Tel.: 0871 601-514
- Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Pfarrkirchen LBD Tel.: 08561 3006-156
- W. Felsl Agrar GmbH, Wolnzach-Siegertszell: Tel.: 08442 4965 oder 0173 8070411
Im Landkreis Kelheim bieten folgende Dienstleister ihre Unterstützung an:
- Maschinenring Kelheim, Herr Burgmeier Tel.: 09443 9924200
- Maschinenring Mainburg Tel.: 08751 845611
- Maschinenring Landshut-Rottenburg Tel.: 08781 20120-0
- BBV-Geschäftsstelle Abensberg: Tel.: 09443 9297-110
- W. Felsl Agrar GmbH, Wolnzach-Siegertszell: 08442 4965 oder 0173 8070411
Neue Luftbilder in der Feldstückskarte - Stand: 31.01.2023
Inzwischen sind im gesamten Dienstgebiet die neuen Luftbilder aus dem Jahr 2022 eingespielt. Prüfen Sie frühzeitig, ob die Abgrenzung der von Ihnen beantragten Flächen korrekt ist.
Anzeige der Layer Skizzen, „Rote und gelbe Gebiete nach AVDüV“ oder „Hangneigungsklasse“ - Stand: 27.01.2022
Ein großer Teil unseres Landkreises liegt in den sogenannten „Roten bzw. gelben Gebieten“. Sie können sich die Layer selbst im iBALIS anzeigen lassen. Öffnen Sie die Feldstückskarte.
Unter dem grünen Balken „Legende“ klicken Sie links oben den Stift (Ebenenauswahl öffnen) an. Hier wählen Sie das dropdown-Menue „Ebene Hinzufügen“. Gehen Sie mit dem Balken rechts weit nach unten bis zum Block „Karten“. Hier wählen Sie den Layer „Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)“ für die roten Gebiete bzw. Eutrophierte Gebiete (AVDüV)“ aus und speichern sie die Auswahl ab. Wiederholen Sie den Auswahlschritt für den Layer Hangneigungsklassen Düngeverordnung.
Dieser Layer ist wichtig für die Einstufung, ob ein Gewässerrand- oder Erosionsstreifen ab 2019 mind. 7 m (B32) oder mind. 13 m (B33) breit sein muss.
Den Layer-Skizzen finden Sie im ersten Bereich „Betrieb“. Hier können Sie uns z. B. Teilflächen für Baumaßnahmen oder für die vorübergehende nicht-landwirtschaftliche Nutzung bei Holzlagerung mitteilen. Benutzen Sie beim Erstellen von Skizzen dabei immer die Snapping-Funktion (Hufeisen mit x in der Mitte). So können Sie genau auf die Feldstücksgrenze digitalisieren.
Gewässerrandstreifen (GWR) nach dem Naturschutzgesetz - Stand 27.01.2022
Seit 01.08.2019 dürfen entlang von wasserwirtschaftlich wichtigen Gewässern keine Acker- und Dauerkulturen mehr angebaut werden.
Auf Ackerflächen bzw. auf DG-Flächen des Staates müssen Sie im Layer GWR (s. Artikel Anzeige der Layer) einen Streifen von 5 m bzw. 10 m eine Fläche digitalisieren, soweit dieser Streifen in Ihr Feldstück reicht. Die Digitalisierung funktioniert analog der Schlagbildung beim MFA. Das Programm schneidet automatisch am FS-Rand ab.
Es ist sinnvoll, im Vorfeld Stichmaße vom Gewässer bis zur Ackerfurche oder z. B. dem Rand eines bestehenden Gewässerrandstreifens nach AUM zu erheben.
Bei Fragen zur Digitalisierung können Sie sich an Dienstleister oder das AELF (z. B. in Verbindung mit der AUM-Antragstellung) wenden.
Der Streifen ist auf Ackerland und Dauerkulturen entlang von eindeutig erkennbaren Gewässern zu digitalisieren. Als eindeutig erkennbaren werden ganzjährig wasserführende Gräben angesehen, insbesondere, wenn diese einen eigenen Namen haben (siehe gelbes Merkblatt zum MFA, S. 1).
Ökobetriebe mit Inhaberwechsel - Stand: 31.01.2023
Betriebsleiter, die ihren Betrieb nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet und die den Betrieb übernehmen, müssen bei ihrer Ökokontrollstelle einen neuen Vertrag abschließen. Dies sollte sehr zeitnah zum Datum des Inhaberwechsels erfolgen, damit die durchgehende Kontrolle für diesen Betrieb sichergestellt werden kann. Erfolgt dies nicht, kann es zu einem Förderausschluss für AUM, Maßnahmen B10 beziehungsweise O10/O12 kommen.