Japankäfer – Popillia japonica
Käfer mit hohem Schadpotenzial in Bayern gefunden

© Florian Stahl, LWF (veränderte Darstellung)
Erste Sichtungen: Anfang August 2024 wurde der erste Japankäfer (Popillia japonica ) in Bayern, nahe Lindau am Bodensee, gefangen. In der Folge wurden Mitte August zwei weitere Männchen in der Nähe von Lindau und auf einer Rastanlage in Kiefersfelden entdeckt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) geht davon aus, dass es sich um Einzelexemplare handelt, die mit Transportmitteln aus Nachbarländern eingeschleppt wurden.
Der Japankäfer kann erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Bäumen, Rasen und Zierpflanzen verursachen. Die adulten Tiere schädigen durch Blattfraß, die Larven durch Wurzelfraß. Die Hauptflugzeit des Käfers ist von Mai bis August. Der als meldepflichtiger prioritärer Quarantäneschädling eingestufte Käfer soll durch eine schnelle Bekämpfung an einer weiteren Ausbreitung gehindert werden, um die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Die LfL bitte daher die Bevölkerung, Sichtungen des Käfers zu melden. Der Japankäfer ist durch fünf weiße Haarbüschel an den Körperseiten und zwei am hinteren Ende eindeutig zu erkennen. Durch seine Größe und sein Aussehen kann er leicht mit einheimischen Käferarten, wie dem Goldglänzenden Rosenkäfer (Cetonia aurata), dem Gartenlaubkäfer (Phyllopertha japonica), dem Kleinen Julikäfer (Anomala dubia) und Dungkäfern (Gattung Aphodius sp.) verwechselt werden. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Seite der LfL:
Institut für Pflanzenschutz, Telefon: 08161 8640-5717, E-Mail: Popillia@LfL.bayern.de.
Gilt ein Befall als wahrscheinlich, können folgende pflanzengesundheitliche, amtliche Maßnahmen durchgeführt werden:
- Bei möglichem Larvenbefall kann ein Verbringungsverbot für die betroffene Pflanzenpartie, die entsprechende Pflanzensendung oder einzelne betroffene Pflanzen verhängt werden. Das Verbot umfasst ebenfalls Böden, Kompost und Erdaushub, die mit diesen Pflanzen in Berührung stehen.
- Bei möglichem Käferbefall kann ein Verbringungsverbot für die befallene Pflanzenpartie, die gesamte Pflanzensendung oder einzelne betroffene Pflanzen ausgesprochen werden. Darüber hinaus gilt das Verbot für Böden, Kompost und Erdaushub aller Pflanzen im Umkreis von mindestens 1000 Metern um die verdächtige Pflanze oder den Fundort, da die Möglichkeit einer Eiablage besteht. Einzelne Käfer können händisch abgesammelt werden.
- Aufstellen weiterer Fallen am Fundort, um weitere Käfer zu entdecken.
- Das betroffene Areal oder die betroffenen Räumlichkeiten werden abgegrenzt bzw. isoliert, um entsprechende Hygienemaßnahmen durchzuführen. Bei ausgewachsenen Käfern ist sicherzustellen, dass Versandbehälter wie Kartons, Container oder Kisten vor dem Versand auf mögliche Kontaminationen überprüft werden.
- Die Zugangs- und Befugnisrechte für Betriebsangehörige, Kunden und die Öffentlichkeit werden geregelt.
- Zusätzliche amtliche Probenahmen können sattfinden.
- Recherchen zur Herkunft des betroffenen Pflanzenmaterials und über mögliche weitere Verbringungen werden durchgeführt, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen.
- Fachliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegenüber Nachbar- oder Schwesterpartien und deren Pflanzsubstraten werden geprüft.
Detailliertere Informationen finden Sie unter: