Investitionsförderung für Gartenbau und Sonderkulturen

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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über (investive) Förderprogramme für Gartenbau- und Sonderkultur-Betriebe in Bayern.

Das Gartenbauzentrum Bayern Süd-Ost am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Abensberg-Landshut berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen.

Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Teil A - Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) fördert im Gartenbau Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Primärerzeugnissen (Anhang-I-Produkte). In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig: Maschinen zur Sortierung, Verpackung, Etikettierung und Aufbereitung.

Informationen zu AFP - StMELF Externer Link

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Teil B - Diversifizierungsförderung (DIV)
Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen gefördert, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen. In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig: Verkaufsgewächshäuser einschließlich Ladeneinrichtungen, Beleuchtung, Wärmeausbringung und Parkplätze.

Informationen zu DIV - StMELF Externer Link

Weitere Programme zur Förderung der Vermarktung
Zuwendungsempfänger für folgende Förderprogramme können Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen oder Erzeugerzusammenschlüsse oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sein.

Förderprogramme zur Vermarktung:

  • Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuV-Programm)
  • Marktstrukturförderung
  • Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

Informationen zu diesen und zu weiteren Programmen finden Sie unter:

Förderwegweiser - StMELF Externer Link

Digitalisierung und Produktion

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft digital (BaySL digital)
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig: gelistete Software (z. B. Kassensysteme, Klimacomputer), Sensorsysteme zur Bestimmung der Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen, digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bei der Beikrautbekämpfung.

Informationen zu BaySL digital - StMELF Externer Link

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Grundsätzlich fördert das BaySL im Gartenbau Investitionen zur Vermeidung von Unwetter- und Insektenschäden sowie Wasserbevorratung und chemiefreie Beikrautregulierung. In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig: Witterungsschutzeinrichtungen (zum Beispiel Hagelschutznetze, Regenschutzfolien, Frostschutzberegnungen) und Kulturschutzeinrichtungen (zum Beispiel zur Kirschessigfliegenabwehr) für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau sowie bei sonstigen Sonderkulturen und Absicherung vor Insekten für den Gewächshausanbau sowie Wasserbevorratung einschließlich Pumpen in Sonderkulturen. Neu dazugekommen sind Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung des Pflanzstreifens in Reihendauerkulturen des Gartenbaus (z. B. Obstbau, Baumschule) und des Weinbaus.

Informationen zu BaySL - StMELF Externer Link

Bundesprogramm: Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft
Gefördert werden moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgeführt sind, bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen. Die Positivliste mit den förderfähigen Maschinen und Geräten wird regelmäßig erweitert und wird zentral bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank geführt. Dort ist sie in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite abrufbar. Der Zuschuss ist an einen zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank gebunden, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen. Die Antragstellung erfolgt online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Antragstellung, Positivliste und Informationen zum Bundesförderprogramm - Landwirtschaftlichen Rentenbank Externer Link

Bayerisches Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau (BayVOW)
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau - kurz Mehrgefahrenversicherung - fördert der Freistaat Bayern die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Der Abschluss einer Versicherung soll durch extreme Witterungsereignisse (Starkfrost, Sturm, Starkregen) verursachte Ertragseinbußen abmildern.

Informationen zu BayVOW - StMELF Externer Link

Förderprogramme für Streuobst in Bayern

Förderung zur Erhaltung von Streuobstbeständen und Streuobstwiesen:

  • KULAP (Kulturlandschaftsprogramm)
  • VNP (Vertragsnaturschutzprogramm)

Förderung von Neuanlagen von Streuobstbeständen:

  • Nach der Bayerischen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
  • Nach den Maßnahmen zur Biotopverbesserung des Landesjagdverbandes Bayern
  • Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung"

Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst:

  • Aktion Streuobst
  • EU-Schulprogramm

Energiewende

Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten sollen, sind in der Regel durch die unten folgenden Programme nicht förderfähig. Von dieser Regel ausgenommen sind beispielsweise vereinzelnde Maßnahmen bei der KfW-Förderung (Abschnitt IV der Förderrichtlinie Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt). Eine Abklärung zur Kombinierbarkeit im Einzelfall ist ratsam. Bei der Förderung wird auch unterschieden zwischen der Förderung der Investitionskosten (z. B. Bundesprogramm zur Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau) oder der Förderung der Investitionsmehrkosten gegenüber einer fossilen Energieanlage (z. B. BioKlima).

Wenn ein Antrag auf Förderung einer Heizanlage bei der BAFA oder KfW geplant ist, sollten Sie auf die Besonderheiten des Gartenbaus hinweisen (z. B. keine gesetzliche Austauschpflicht bei Heizanlagen für den Unterglasbereich (§ 1 EnEv bzw. § 1 GEG) oder hydraulischer Abgleich). Eine Ausnahme zum hydraulischen Abgleich beim Unterglasanbau ist nach der BAFA möglich. Bitte klären Sie die Anforderungen im Vorfeld der Antragstellung. Da sich die Richtlinien und Merkblätter auch kurzfristig ändern können, dienen alle Angaben nur der Orientierung und sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

Bayerische Förderprogramm BioKlima
Das Programm fördert Neuinvestitionen in automatisch beschickte Holzheizanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW in Bayern. Dieses Programm ist mit einigen Programmen der BAFA oder KFW kombinierbar. Eine Abklärung zur Kombinierbarkeit im Einzelfall ist ratsam. Antragstellung erfolgt beim Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ).

Informationen zu BioKlima - TFZ Externer Link

Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Dieses Förderprogramm unterstützt vorrangig Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich, die zur CO2-Einsparung beitragen (z. B. Energieberatung, Modernisierungen zur Energieeinsparung, Investitionen in regenerative Energien mit Lagerinfrastruktur sowie mit regenerativen Energiequellen betriebene mobile Maschinen und Geräten, PV-Eigenstromanlagen). Es gibt bei diesem Programm Teil A und Teil B mit jeweils eigener Förderrichtlinie. Teil A richtet sich an Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Primärproduktion). Teil B ist für Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen. Antragstellung erfolgt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Informationen zum Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau - BLE Externer Link

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien)
Mit den aktuellen Änderungen in diesem Förderprogramm werden seit 2019 auch landwirtschaftliche Betriebe oder Gartenbaubetriebe mit einem Standort in Deutschland gefördert. Gefördert wird nur der Bereich der landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Produktion (Prozesswärme) - nicht der Bereich des Verkaufs und der Vermarktung. Bei der Antragstellung wird unterschieden nach dem Wunsch eines Zuschusses - Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nach dem Wunsch eines Tilgungszuschusses bei einem Kredit - Antragstellung bei der KfW-Bankengruppe Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bundesförderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Die vorliegende Richtlinie soll dazu beitragen den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte im Gebäudebereich zu erhöhen. Ein besonderes Augenmerk liegt beim Ersatz oder bei der Unterstützung von Bestandsanlagen (vor > 2 Jahre installiert) mit erneuerbarer Energie. Für die Förderung nach dieser Richtlinie sind zwei alternative Verfahren vorgesehen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW-Bankengruppe (KfW) fördert im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien „Premium“ Kedite durch Zinsverbilligungen und über Tilgungszuschüsse. Förderungen in Neubauten werden durch die KfW oder bei der BAFA nur unter besonderen Auflagen gewährt. Zusätzlich unterscheidet sich zwischen BAFA und KfW auch Art und Höhe der Zuwendung.

Weitere Förderprogramme aus dem Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Förderwegweiser vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Förderwegweiser liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

Förderwegweiser - StMELF Externer Link

Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert mit attraktiven Programmen unbürokratisch und schnell agrarbezogene Vorhaben aller Art. Sie gewährt zinsverbilligte Kredite, die über die Hausbank abgeschlossen werden können.

Informationen zur Landwirtschaftlichen Rentenbank Externer Link