Pflanzenbau

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Schilf-Glasflügelzikade
Ausnahmen von der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6-Ausnahme)

Schilf-Glasflügelzikade auf einem Blatt

© U. Benker, LfL

Ab dem Antragsjahr 2026 darf zur Bekämpfung der durch die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) übertragenen Krankheiten (Stolbur) unter bestimmten Bedingungen auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden. Es geht dabei um Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden.  Mehr